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Das Hauptprojekt

Nach dem Erlass des Gesetzes Nr. 78/2001 haben die vier Gemeinden des Vizentiner Hochlands (Reggenza Sette Comuni, Leogra-Timonchio, Alto Astico-Posino und Agno-Chiampo) und die Provinz von Vicenza durch den Abschluss eines eigens dafür vorgesehenen Übereinkommens eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, mit dem Ziel die geplanten Maßnahmen des "Progetto Ortigara" (Ortigara-Projekts) zu integrieren und zu einem einzigen "Generalprogramm" zu vereinigen. Dieses wurde von der "Comunità Montana dei 7 Comuni" und vom "Progetto dell'Ecomuseo delle Prealpi vicentine" (Projekt des Museums der Vizentiner Voralpen) erarbeitet und in der Zwischenzeit von den anderen drei "Comunità Montane" vorbereitet. Die Grundlage hierfür bildeten Informationen, die gemäß dem Regionalgesetz 43/'97 erhoben wurden.

Seitdem das "Programma Generale" (Generalprogramm) in dieser Form vorbereitet ist, hat die Arbeitsgruppe mithilfe einer Reihe von Beratern vor Ort unter Mitwirken der Oberintendanz für Umweltgüter von Verona an der Entwicklung von einleitenden Projekten gearbeitet, die verschiedene Bereiche der festgelegten Maßnahmen und die Definition des Hauptprojekts der Centri Servizi Documentazione betreffen. Somit wurde dem "Progetto per la tutela e valorizzazione del patrimoio stroico della prima guerra mondiale sugli altipiani vicentini" (Projekt zum Schutz und zur Aufwertung des historischen Erbes des Ersten Weltkrieges auf den Vizentiner Hochebenen) Gestalt verliehen.

Das Projekt wurde im Oktober 2002 seitens der "Conferenza di Servizi" bewilligt und anschließend dem "Ministero die Beni Culturali" (Ministerium für kulturelle Güter) weitergeleitet, um entsprechende Mittel zu erhalten gemäß dem letzten Absatz des Artikels 11 des italienischen Gesetzes Nr. 78/2001.

Schließlich wurde das Projekt der Prüfung des "Technisch-wissenschaftlichen Komitees zum Schutz des Erbes des Ersten Weltkriegs" unterzogen, welches eigens hierfür im Ministerium für kulturelle Güter und Aktivitäten eingerichtet wurde, und erhielt eine Erteilung der Mittel gemäß Artikel 11, Absatz 2 und 3 des oben zitierten Gesetzes Nr. 78/2001.

Im Juli 2004 wurde ein besonderes Abkommen zur Verwirklichung des Projektes unterzeichnet.


Herunterladen des Abkommens (pdf 143 kb)

Die Arbeiten werden mit folgenden Beiträgen finanziert:

L.78/2001   6.290.000,00 euro
CTIM (comitato tecnico inteministeriale per la montagna) (interministerialer technischer Ausschuss für das Gebirge)   450.000,00 euro
GAL Montagna Vicentina Leader +. (Vizentiner Gebirgsführer)   300.000,00 euro






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